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Jena (dpa/tmn) Neuwagenkäufer müssen mit Bagatellmangel leben

05.10.2012
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Wer einen Neuwagen kauft, will dass mit dem Auto alles stimmt. Fehlt dann etwas bei der Ausstattung, ist das ärgerlich. Ein Bagatellmangel rechtfertigt aber nicht den Rücktritt vom Kaufvertrag, urteilte das Oberlandesgericht Thüringen.
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Ein fehlendes Ausstattungsdetail gilt als Bagatellmangel - und rechtfertig nicht den Rücktritt vom Kaufvertrag. Foto: Bernd Thissen  Autor:Foto: dpa

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