München (dpa/tmn)
Heckklappe in Tiefgaragen besser behutsam öffnen
Öffnet jemand in einer Tiefgarage unachtsam die Heckklappe, muss er Schäden am Blech eventuell selbst tragen. Darauf weist der ADAC hin und beruft sich auf eine Entscheidung des Amtsgerichts München.
Vorsicht im Parkhaus: Die Decke über einer Parkbucht kann mitunter sehr niedrig sein. Foto: Michael Reichel
Autor:Foto: dpa
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