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München (dpa/tmn) Bei ungeklärter Unfallursache haften beide Fahrer

21.09.2012
Schuld ist immer der andere: Diese Einstellung scheint vor allem bei Beteiligten an einem Verkehrsunfall festzustehen. Doch wenn die Ursache für den Unfall nicht eindeutig geklärt werden kann, haften die Beteiligten je zur Hälfte.
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Diesen Grundsatz hat das Amtsgericht München noch einmal in einem Urteil bestätigt (Aktenzeichen: 322 C 21241/09). Im Zweifelsfall sei entscheidend, dass von beiden Verkehrsteilnehmern eine gleichwertige Betriebsgefahr ausgehe, erklären die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

In dem Fall ging es um einen Unfall nach einem Überholvorgang. Gestritten wurde darüber, ob das überholte Fahrzeug plötzlich nach links ausgeschert war oder der Überholer zu früh wieder nach rechts gezogen hatte. Da der Unfallhergang nicht mehr festgestellt werden konnte und beide Versionen denkbar waren, mussten sich die Unfallgegner den Schaden teilen.

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