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13.08.2012  |  0 Kommentare

Berlin (dpa/tmn) Versicherer: Bagatellunfälle lassen sich ohne Polizei abwickeln

Ob Mini-Beule oder kaputter Scheinwerfer: Bei Bagatellunfällen mit kleineren Schäden müssen Autofahrer nicht sofort die Polizei alarmieren. Gerufen werden sollte sie jedoch, wenn es Verletzte gibt oder einem irgendetwas verdächtig vorkommt.
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Bagatellschäden können die Unfallbeteiligten alleine regeln. Bei größeren Blechschäden jedoch ist es besser, die Polizei dazuzuholen. Foto: Jens Schierenbeck  Bild: Foto: dpa

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Bei Verkehrsunfällen mit kleineren Blechschäden können Unfallbeteiligte auf die Polizei verzichten. «Für einen abgefahrenen Spiegel, einen zerbrochenen Scheinwerfer oder eine Beule im Kotflügel muss niemand die Polizei rufen. Solche Bagatellschäden kann der Verursacher direkt seiner Versicherung melden», sagt Stephan Schweda vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Wichtig sei, dass die Unfallbeteiligten vor Ort Personalien und Versicherungsdaten austauschen und das Kennzeichen des Unfallgegners notieren. Außerdem können Fotos von der Unfallsituation und mögliche Zeugen bei der Abwicklung helfen.

Bei Unfällen mit Verletzten muss dagegen die Polizei eingeschaltet werden, betont der GDV-Sprecher. Auch bei größeren Blechschäden von augenscheinlich deutlich über 1000 Euro rät Schweda, die Polizei zu informieren - «oder wenn einem irgendetwas komisch vorkommt». Das könne zum Beispiel der Verdacht sein, dass der Unfallgegner unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht.

Die Schadensanzeige bei der Versicherung erleichtert der Europäische Unfallbericht, den Autofahrer immer im Wagen mitführen sollten. Das Formular lässt sich auf der Webseite der GDV-Dienstleistungsgesellschaft kostenlos herunterladen.

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