Autofahrer, die in der Dämmerung ohne Licht unterwegs sind, kann bei Unfällen eine Teilschuld treffen. «Dies gilt zum Beispiel, wenn ein Autofahrer schlecht sichtbar war», sagt Katrin Rüter de Escobar vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Komme es dann zum Crash, trügen die Versicherungen der Unfallgegner den Haftpflichtschaden gemeinsam zu entsprechenden Teilen. Dies gelte auch, wenn einer der Beteiligten Vorfahrt hatte. Die Unfallgegner müssten damit rechnen, bei der Haftpflichtversicherung ab dem nächsten Vertragsjahr eine Schadenfreiheitsklasse höher eingestuft zu werden.
