Wenn Autofahrer polizeilichen Anweisungen folgen, dürfen sie trotz unzureichender Schadstoffplakette am Wagen in Umweltzonen fahren. Darauf weist der Auto Club Europa (ACE) hin. Leitet die Polizei etwa wegen einer Vollsperrung den Verkehr in eine Umweltzone, spielt es dem ACE zufolge keine Rolle, ob auf den umgeleiteten Autos eine rote, gelbe oder grüne Schadstoffplakette klebt. Die Umleitungsstrecke ist dann freigegeben, weil polizeiliche Anweisungen Vorrang vor Schildern haben. Wer mit unzureichender Plakette in Umweltzonen unterwegs ist, riskiert normalerweise 40 Euro Bußgeld.
