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Herten (dpa) Fünf Euro Strafe für rosafarbene Parkscheibe

31.10.2012
Muss eine Parkscheibe eigentlich blau sein? Ja, meint die Stadt Herten in Nordrhein-Westfalen. Sie verhängte ein Bußgeld, weil eine Autofahrerin stattdessen eine rosafarbene Parkscheibe in ihrem Wagen hinterlassen hatte.
Parkscheibe in Pink

Geht nicht: eine Parkscheibe in Pink. Foto: Robert Schlesinger  Bild: Foto: dpa

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Pink statt Blau? Das geht nicht. Für die falsche Farbwahl bei der Parkscheibe hat eine Autofahrerin in Herten ein Knöllchen erhalten. Sie muss fünf Euro zahlen, wie eine Stadtsprecherin einen Bericht des Internetportals «derwesten.de» bestätigte. Die Stadt betonte, dass die Straßenverkehrsordnung die Farbe der Parkscheibe genau vorschreibe. Das Ordnungsamt habe deshalb Recht, wenn ein Bußgeld verhängt werde. Das Aussehen der Parkscheibe sei, genauso wie Verkehrsschilder, gesetzlich strikt geregelt. Auch handgeschriebene Zettel mit einer Uhr zum Beispiel seien nicht erlaubt.

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