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München (dpa/tmn) Blitzerwarner im Navi kann 75 Euro Bußgeld kosten

19.09.2012
Blitzerwarner im Navigationsgerät oder auch als App sind für Autofahrer ziemlich praktisch - aber verboten. Ein Bußgeld riskiert schon, wer die Funktion nur theoretisch «betriebsbereit» hat.
Blitzer-Anlage auf der A2

Schnellfahrer wüssten gern, wo der nächste «Starenkasten» steht. Mit einem betriebsbereiten oder aktivierten Blitzerwarner sollte sich aber keiner erwischen lassen. Foto: Dominique Leppin  Bild: Foto: dpa

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Autofahrer dürfen Blitzerwarner im Navi bisher nicht nutzen - sie schalten diese Funktion daher nach dem Kauf des Geräts besser dauerhaft ab. Das rät der ADAC-Verkehrsrechtsexperte Markus Schäpe. Bei einigen Navigationsgeräten ist derzeit ein Blitzerwarner vorinstalliert, und es gibt Smartphone-Apps sowie Spezialgeräte mit entsprechender Funktion. Bislang verbietet die Straßenverkehrsordnung (StVO) aber die Benutzung.

Dieses Verbot wollen Verkehrspolitiker von Union und FDP laut der «Saarbrücker Zeitung» teilweise kippen. Demnach sollen Navis oder Handy-Apps künftig verraten dürfen, wo Autofahrer mit sogenannten Starenkästen - Boxen mit Blitzautomaten - rechnen müssen.

Noch untersagt die StVO motorisierten Verkehrsteilnehmern, «ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören» (§ 23 Abs. 1b StVO). Betriebsbereit bedeute, dass ein Blitzerwarner während der Fahrt problemlos eingeschaltet werden könne, erklärt ADAC-Experte Schäpe. Wer mit einem betriebsbereiten oder aktivierten Blitzerwarner im Wagen erwischt wird, muss mit 75 Euro Bußgeld und vier Punkten in der Flensburger Verkehrssünderkartei rechnen.

Wie sich der Blitzerwarner im Navi abschalten lässt, stehe in der Bedienungsanleitung oder könne beim Hersteller erfragt werden, erläutert Schäpe. Nach der Deaktivierung geraten Autofahrer bei einer Polizeikontrolle gar nicht erst in den Verdacht, dass sie die elektronische Knöllchenbremse nutzen.

Spezialgeräte zum Aufspüren von Starenkästen und Radarpistolen darf die Polizei sogar beschlagnahmen und vernichten, sagt Schäpe. «Bei Smartphones oder Navigationsgeräten mit entsprechender Funktion wäre das aber unverhältnismäßig, weil diese vorrangig einen anderen Zweck erfüllen. Da bleibt es in der Regel bei Bußgeld und Punkten.»

Guten Gewissens können sich Autofahrer bei der Routenplanung zu Hause über Standorte für Tempokontrollen schlauzumachen, denn das ist erlaubt. Solche Informationen dürfen auch ausgedruckt und mit auf die Reise genommen werden. Entscheidend sei immer, dass ein Fahrer nicht gezielt kurz vor dem Erreichen einer Messstelle automatisch gewarnt wird oder werden könnte, erläutert Schäpe. In vielen Straßenkarten sind daher fest installierte Blitzer eingezeichnet.

Legal sind laut Schäpe auch Hinweise auf Geschwindigkeitsmessungen im Radio, da sie unabhängig vom Standort des Hörers gegeben werden. Autofahrer dürfen sich außerdem gegenseitig per Handzeichen auf Tempokontrollen aufmerksam machen - aber nicht mit der Lichthupe. Mit kurzem Aufblenden der Scheinwerfer dürfen andere Verkehrsteilnehmer nur vor Gefahrenstellen gewarnt werden. Der Missbrauch der Lichthupe kann 10 Euro Bußgeld kosten.

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