Nicht nur, dass die Kadelburger Bürger durch die Hochspannungsleitung erhöhtem Elektrosmog ausgesetzt sind, nein jetzt steht mitten im Dorf auf dem Zollhaus ein Mobilfunkmast von O. Und dies nur, weil der Eigentümer des Zollhauses dem Mobilfunkbetreiber die entsprechende Erlaubnis erteilt hat und so noch mehr Geld verdienen will.
Dieser Mast ist nicht genehmigungspflichtig gemäß Funkgesetz, da er nicht höher als 10 Meter über das Gebäude ragt. Die Gemeinde hat zwar inzwischen erreicht, dass der Betrieb gestoppt ist, da die Genehmigung gemäss der Erhaltungs- – und Gestaltungsordnung nicht eingereicht wurde. Jedoch wurde mir an der letzten Gemeinderatssitzung mitgeteilt, dass im Falle eines „Nein“ der Gemeinde das Landratsamt dennoch dem Betrieb des Antennenmastens zustimmen wird!
Normalerweise stehen solche Funkmasten auf Bergen oder Hügeln weit weg von bewohntem Gebiet, da sich die Strahlung mit dem Quadrat der Entfernung verringert. Hier jedoch steht der Mast mitten im Dorf nur wenig entfernt von Schule und Kindergarten. Es wird in vielen Studien beschrieben, dass solche Strahlung vor allem bei Kindern gesundheitliche Schäden hervorrufen kann.
Wie kann es angehen, dass ein Einzelner die Erlaubnis erhält, die Gesundheit der gesamten Anwohner von Kadelburg zu schädigen?