Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt, dass in jeder eingetragenen Lebenspartnerschaft Anspruch auf eine betriebliche Hinterbliebenenrente besteht. Das ist ein weiterer Schritt, amtlich beurkundete homosexuelle Sonderbeziehungen mit der Ehe gleichzustellen, den grundgesetzlichen Schutz von Ehe und Familie auszuhebeln.
Bestrebungen, gleichgeschlechtliche Freundschaften aufzuwerten, gibt es in vielen Ländern. Die markschreierischen Lobby-Aktionen von Homosexuellen-Organisationen, die ihre private sexuelle Neigung schrill provozierend auf die Straße tragen, haben Erfolg. Dagegen wirken Eheleute, die als treue, verantwortungsbewusste Väter und Mütter für die Fortpflanzung und stabile Erziehung des Menschengeschlechts und damit zum Wohl von Staat, Gesellschaft und Kultur sorgen, eingeschüchtert.
Ehewohl ist Kindeswohl. Die Ehe bleibt trotz aller Probleme das Beste, was aus der Evolution der Menschheit hervorgegangen ist, mit der Hochform der Einehe. Der wunderbaren Institution Ehe erwuchsen Rechte, die zu verteidigen sind. Das geschieht leider immer weniger, selbst in christlichen Parteien.
Von Staats wegen sind die Ehe und die Ehefähigkeit gerade junger Leute offensiv zu fördern. Peinlich ist, wenn Massenmedien „Star-Vorbildern“ huldigen, die unfähig sind, eine Ehe auch nur für ein paar Jahre zu führen.
Weil die Ehe das Seriöseste, Heiligste des Beziehungswesens Mensch ist, gebührt ihr höchste politische Anerkennung. Wer sie im Namen der Gleichberechtigung den Lächerlichkeiten der Welt preisgibt, macht sich und den Staat lächerlich, mitsamt der politischen Korrektheit.

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