Mit 35,6 Prozent haben die Wähler im Karlsruher Umland Jörg Tauss bei der Bundestagswahl 2005 ins Parlament entsandt. Sie sind jetzt die Gelackmeierten, da der Abgeordnete ihres Vertrauens die SPD, für die er stand, verlässt, das Mandat aber behält. Mit ihren Stimmen vertritt er jetzt die Piratenpartei, die für totale Freiheit im Internet die Totenkopffahne hochhält und auch den schlimmsten Müll wie Kinderpornografie im Namen der Meinungsfreiheit tolerieren will. Ob seine Wähler damit einverstanden sind, lässt Tauss offenbar kalt. Ihnen wurde dieses Jahr schon einiges zugemutet. Ein Abgeordneter, dem eine Anklage wegen des Verdachts des Kinderporno-Besitzes droht, ist schon schlimm genug. Dass der Mann jetzt auch noch Wählerstimmen missbraucht, ist schlicht unerträglich.
Da der Bundestag keine imperativen, sondern freie, in Persönlichkeitswahlen erworbene Mandate hat, ist Jörg Tauss' Beharren auf den Parlamentssitz legal. Legitim allerdings nicht. Anstand und der Respekt vor den Wählern gebieten nur Eines: Den sofortigen Verzicht auf das Mandat.
Zu dem Mandat von Herrn ...