„Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der neu eingesetzte Vorstand der Hess AG hat in einer Mitarbeiterinformation vom heutigen Tag durch beiliegende Mitarbeiterinformation den Eindruck erwecken wollen, dass Herr Christoph Hess der Hess AG in ihrer derzeitigen schwierigen Lage nicht helfen will. Das Gegenteil ist der Fall: Herr Christoph Hess bzw. die ihm mehrheitlich gehörende Hess Grundstücksverwaltungs GmbH & Co. KG („Hess KG“) haben bereits am Montag einen Betrag von EUR 1,35 Mio. auf ein Treuhandkonto einbezahlt, der von dort jederzeit per Blitzüberweisung an die Hess AG weitergeleitet werden kann.
Weil Zweifel aufkamen, ob der Vorstand der Hess AG aber überhaupt eine Sanierung des Unternehmens will oder auf eine Insolvenz hinarbeitet, ist die Freigabe der Gelder unter eine einzige Bedingung gestellt worden. Der Vorstand der Hess AG muss gegenüber dem Treuhänder erklären: „Weder die Hess AG noch ihre wesentlichen Berater (Görg, Alix, Pöllath, Ebner Stolz) noch die im Steering Committee vertretenen Banken haben zum jetzigen Zeitpunkt Kenntnis davon, dass auch im Falle der beabsichtigten Zahlung von Herrn Hess bzw. der Hess KG die Insolvenz der Hess AG unabwendbar wäre.“
Wir sind gerne bereit, den Vertretern der Belegschaft die Korrespondenz zur Verfügung zu stellen, die in den letzten Tagen über diesen Sanierungsbeitrag zwischen seinen Beratern und den Anwälten der Gesellschaft gewechselt wurde. Wir mussten jedoch eine Vertraulichkeitsvereinbarung mit der Hess AG abschließen. Fragen Sie, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, doch den neuen Vorstand der Hess AG oder den Aufsichtsratsvorsitzenden, ob sie uns von dieser Verschwiegenheitspflicht entbinden. Dann können Sie sich selbst davon überzeugen, dass wir alles in unseren Kräften stehende unternommen haben, um der Gesellschaft rasch zu helfen.
Ebenso unzutreffend ist die Behauptung von Herrn Dr. Becker, dass sein Ziel sei „die Sonderuntersuchung gründlich und zügig abzuschließen“. Gegenstand der Untersuchung ist der Vorwurf, es seien fingierte Umsätze ausgewiesen worden. Der Aufsichtsratsvorsitzende hat diesen Vorwurf in einem Schreiben vom 24. Januar 2013 wie folgt konkretisiert: „Die Bilanzmanipulation und insbesondere die fingierten Umsätze betreffen nicht nur den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012, sondern zumindest auch den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011, den Zwischenabschluss zum 30. Juni 2012 und die Quartalsberichterstattung zum 30. September 2012.“
Es ist offenkundig, dass die Organe der Hess AG von falschen Annahmen ausgehen. Es gab überhaupt keinen „Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012“. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 war überhaupt noch nicht aufgestellt, geschweige denn durch den Abschlussprüfer geprüft. Wir waren noch mitten in der Aufstellung des Jahresabschlusses. Einige schwierige Buchhaltungsfragen sollten erst noch mit den Wirtschaftsprüfern der Gesellschaft und dem Aufsichtsratsvorsitzenden besprochen werden.
Der Aufsichtsratsvorsitzende, Tim van Delden, der den zweiten Großaktionär führt, hat jedoch diese Besprechung, in der die Buchhaltungsfragen geklärt werden sollten, nicht abgewartet, sondern unsere Abberufung betrieben. Die Abberufung hatte er – ohne dass Herr Christoph Hess überhaupt zuvor zu den Vorwürfen gehört wurde – genau mit den kritischen Buchhaltungsaspekten begründet, die man noch mit ihm klären wollte. Ob der Vorstand der Hess AG und der Aufsichtsratsvorsitzende tatsächlich ein Interesse daran haben, dass Buchhaltungsfragen „gründlich und zügig“ geklärt werden, muss bezweifelt werden.
Auch dem mit Buchhaltungsfragen nicht vertrauten Laien leuchtet ein, dass derjenige, der eine solche Untersuchung „gründlich und zügig“ durchführen will, zuerst einmal diejenigen befragt, die die fraglichen Buchungen veranlasst haben, damit er deren Gründe für die Buchungen kennt. Der Vorstand von der Hess AG und seine Berater tun jedoch genau das Gegenteil: Sie verweigern dem früheren Vorstandsmitglied Christoph Hess und insbesondere dem früheren Finanzvorstand Peter Ziegler den persönlichen Einblick in die Unterlagen, obwohl die Gerichte verlangen, dass den Betroffenen Einsicht gewährt wird.
Den Anwälten, die Herr Hess und Herr Ziegler eingeschaltet haben, wurde zwar das Recht eingeräumt, Einblick in die Akten zu nehmen. Sie dürfen jedoch keine Kopien, z.B. der Buchhaltungsbelege, anfertigen, um diese mit Herrn Hess und Herrn Ziegler zu besprechen. Dies führt zu der Kuriosität, dass die Anwälte, die bei der Hess AG vorhandenen Unterlagen (ca. 100 Aktenordner) abschreiben oder per Telefon mit Herrn Hess und Herrn Ziegler diskutieren müssen. Es dürfte klar sein, dass solche überflüssigen Erschwernisse eine „gründliche und zügige“ Untersuchung verhindern sollen.
Das unverständliche Vorgehen der Herren van Delden und Dr. Becker führt dazu, dass auf Seiten des Unternehmens schon jetzt absehbar ist, dass Beraterhonorare in mehrfacher Millionenhöhe anfallen und wohl schon in hoher sechsstelliger Höhe bezahlt sein dürften. Hier wird Geld für Berater verschwendet, das der Hess AG an anderer Stelle fehlen wird. Im Interesse aller Beteiligten – der Hess AG, ihrer Mitarbeiter und der Banken – appelliert Herr Hess an die Verantwortlichen, die finanziellen Mittel sinnvoller einzusetzen.
Die Hess AG hatte überdies versprochen, dass die Untersuchung der Vorfälle durch „unabhängige Rechtsanwälte“ durchgeführt werden wird. In Wirklichkeit wurde eine Rechtsanwaltskanzlei beauftragt, die bislang den zweiten Großaktionär, Holland Privat Equity, beraten hat. Diese Kanzlei hatte schon in den Jahren 2011 und 2012 die Unterlagen bei der Hess AG eingesehen. Obwohl nach dem eigenen Bekunden der Hess AG die Untersuchungen noch nicht abgeschlossen sind, heizen der Vorstand des Unternehmens und seine Berater Spekulationen in den Medien über einen Schaden in „zweistelliger Millionenhöhe“ an. Es ist klar, dass solche Spekulationen der Hess AG schaden.
Herr Christoph Hess hat in den vergangenen Wochen die beschriebenen Missstände wiederholt gegenüber den Organen der Gesellschaft angesprochen. Nachdem nichts geschehen ist, muss nunmehr auch die Öffentlichkeit erfahren, was bei der Hess AG geschieht. Herr Hess steht unverändert zu jedem Gespräch zur Verfügung, das der Hess AG helfen kann.“
Villingen-Schwenningen, den 5. Februar 2013
Gezeichnet: Christoph Hess, Peter Ziegler
Die Firma Hess, ein Gießereibetrieb, wurde 1947 von Willi Hess gegründet und stellte zuerst Waffeleisen her. 1968 übernahm der Sohn Jürgen G. Hess die Firma mit acht Mitarbeitern. Er entwickelte das Unternehmen zum Hersteller modern gestalteter Außen- und Straßenleuchten aus Metallguss und Straßenmöblierungen. 2007 wurde die GmbH zur Familien-Aktiengesellschaft umfirmiert. Jürgen G. Hess wurde Aufsichtsratsvorsitzender, sein Sohn Christoph Geschäftsführer des Betriebs. Der Börsengang folgte im Oktober 2012. Im SÜDKURIER-Themenpaket finden Sie alle Infos und Bilder rund um das Villinger Unternehmen.
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