Königs Wusterhausen (dpa/tmn)
Enteisungsmittel fehlt: Airline muss nicht zahlen
16.12.2011 | Das Winterwetter ist extrem und als Folge geht der Airline das Enteisungsmittel aus: der Flug wird annulliert. In so einem Fall bekommen Reisende keine Entschädigung von der Fluggesellschaft, entschied ein Gericht.
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