Mein

Pfullendorf Eindeutige Vorgaben für Medienvertreter

26.07.2012
Pfullendorf -  Die Stadt Pfullendorf hat für die heutige Bestattung von Lilly B., die Opfer eines Gewaltverbrechens wurde, am gestrigen Mittwoch eine so genannte Allgemeinverfügung erlassen. Darin wird Vertretern von Presse, Rundfunk und Fernsehen das Betreten der Stadtkirche zum Zweck der Berichterstattung in Ton und Bild von 13 bis 16 Uhr verboten.
Service
Artikel drucken  Artikel drucken
  Artikel versenden

  Newsletter
  RSS-Feed


Außerdem wird den Medienvertretern auch der Aufenthalt rund um die Stadtkirche untersagt. „Der Zugang zum Friedhof ist von 13 bis 18 Uhr am Donnerstag verboten“, heißt es in der um 15.45 Uhr verschickten Pressemitteilung weiter. Desweiteren wird darin die sofortige Vollziehung der Allgemeinverordnung angeordnet, was zur Folge hat, dass ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat.

 

Mehr zum Thema: Der Fall Lilly B.
Der Fall Lilly Bauer

Am Sonntag, 15. Juli, wurde die 64-jährige Lilly B. tot im Unterholz an einer beliebten Joggingstrecke nahe dem Pfullendorfer Stadion gefunden. Halten Sie sich im SÜDKURIER-Themenpaket auf dem Laufenden.

zu diesem Artikel sind keine Beiträge vorhanden
Schreiben Sie Ihre Meinung
Überschrift
Text


noch 1000 Zeichen


Informiert bleiben:
Bei jedem neuen Kommentar in dieser Diskussion erhalten Sie automatisch eine Benachrichtigung
Unsere Community-Regeln