Es gibt auch ein finanzielles Argument gegen illegale Hilfsarbeiter: Oftmals rechnet sich der Dienst gegen Barzahlung gar nicht. «Abgesehen davon, dass es strafbar ist, Schwarzarbeiter zu beschäftigen, nimmt der Auftraggeber handfeste steuerliche Nachteile in Kauf», warnt Dirk Witte, Steuerberater aus dem niedersächsischen Wildeshausen. Wer etwa eine Putzhilfe beschäftigt, kann die Steuerlast auch auf legalem Weg spürbar senken. 20 Prozent der Lohnkosten für haushaltsnahe Dienstleistungen akzeptiert das Finanzamt bis zu einer Obergrenze von 3000 Euro pro Jahr. Wer den Betrag voll ausnutzt, mindert seine Steuerlast also um 600 Euro.
«Diesen Bonus gibt es in gleicher Höhe noch einmal für Kosten für die Modernisierung, Renovierung und Sanierung des eigenen Wohnraums», erläutert Witte. Den Steuernachlass gibt es allerdings nur für legale Arbeiten. «Das Finanzamt will eine ordentliche Rechnung und einen Überweisungsbeleg sehen.» Barzahler gehen daher leer aus.
Noch schwerer sollte für Häuslebauer ins Gewicht fallen, dass ein Kunde seine Haftungsansprüche aufs Spiel setzt, wenn er «ein paar Euro am Stundensatz sparen möchte», wie Merzyn es ausdrückt. Denn nach ihrer Erfahrung sind mängelfreie Bauten die Ausnahme: «Oft geht es dabei um Beträge von 15 000 bis 30 000 Euro.»
Und ob ein Kunde die Beseitigung von Mängeln gerichtlich gegen einen Schwarzarbeiter durchsetzen kann, sei von Fall zu Fall zu prüfen. «Im Prinzip muss man aber damit rechnen, die Ansprüche zu verlieren.» Ebenso dürften Verbraucher leer ausgehen, wenn beim Bauen etwas zu Bruch geht. «Ein ordentlicher Handwerker hat für solche Fälle eine Haftpflichtversicherung», sagt Merzyn.
Richtig teuer werden können auch Unfälle, bei denen der illegale Helfer körperlich zu Schaden kommt. Dann zahlen weder Krankenversicherung noch Unfallkasse. «Da können Summen auflaufen, die den Wert des Auftrags bei weitem übersteigen», warnt Rechtsanwalt Rainer Spatscheck aus München. Fällt etwa ein Arbeiter vom Gerüst und ist danach dauerhaft querschnittsgelähmt, «dann wird der Kunde dafür sein Leben lang zahlen».
Ein weiteres Kostenrisiko, mit dem Kunden rechnen müssen, sind Steuern und Sozialversicherungsbeiträge des Auftragnehmers: Wird ein Schwarzarbeiter erwischt, dann müsste er diese Beträge eigentlich selbst nachzahlen. «Wenn der das Geld aber nicht hat, kann der Kunde als Mittäter haftbar gemacht werden», erläutert Spatscheck. Dabei spiele es auch keine Rolle, ob der Handwerker schon einmal vom Kunden bezahlt wurde.
Nicht zuletzt lassen sich die Folgen von Schwarzarbeit mit dem Dominoprinzip beschreiben: Fliegt die illegale Beschäftigung an einer Stelle auf, dann bekommen es wahrscheinlich auch alle anderen Stellen mit. «Post gibt es dann in der Regel vom Finanzamt, der Staatsanwaltschaft und den Sozialversicherungsträgern», erläutert Spatscheck. Dann braucht der Auftraggeber in der Regel einen Anwalt. «Und der kostet natürlich auch wieder Geld.»

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