Der norwegische Massenmörder Anders Behring Breivik ist vor Gericht für zurechnungsfähig erklärt worden. Die Richter verhängten die Höchststrafe von 21 Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung.
Der Angeklagte Breivik während eines Gerichtstermins in Oslo. Foto: Vegard Groett
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Massenmörder Anders Behring Breivik bei der Urteilsverkündung.
Bild: Heiko Junge / Pool (SCANPIX NORWAY)
13 Monate nach den Anschlägen in Norwegen mit 77 Toten ist der Attentäter Anders Behring Breivik zur Höchststrafe von 21 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Die Richter in Oslo sprachen Breivik am Freitag einstimmig wegen „Terrorakten“ für schuldig und setzten eine anschließende Sicherungsverwahrung fest. Mit dem Urteil befanden die Richter den 33-Jährigen für zurechnungsfähig.
Da das norwegische Recht keine lebenslange Haft vorsieht, sind 21 Jahre die Höchststrafe. Sollte der Verurteilte anschließend weiter als Gefahr für die Gesellschaft eingestuft werden, könnte er dauerhaft inhaftiert bleiben. Breivik könne frühestens nach zehn Jahren haft eine bedingte Haftentlassung beantragen, erklärte die Vorsitzende Richterin Wenche Elizabeth Arntzen.
Der Rechtsextremist hatte gestanden, am 22. Juli 2011 bei einem Bombenanschlag in Oslo und dem anschließenden Massaker im Jugendlager der sozialdemokratischen Arbeiterpartei auf der Insel Utöya insgesamt 77 Menschen getötet zu haben. Dennoch plädierte er auf Freispruch wegen „Notwehr“, da er mit seinen „präventiven Angriffen“ das norwegische Volk, dessen Kultur und Land vor einer drohenden Islamisierung habe bewahren wollen.
Mit dem Urteil ging ein aufsehenerregender Prozess um den Doppelanschlag zu Ende, der das sonst eher ruhige Norwegen traumatisiert und weltweit Entsetzen ausgelöst hatte. Im Zentrum stand die Frage, ob Breivik für zurechnungsfähig erklärt wird und ins Gefängnis muss oder ob das Gericht eine Unzurechnungsfähigkeit feststellt und ihn in eine Psychiatrie einweist. Dazu gab es zwei entgegengesetzte Gutachten.
Breivik nahm den Urteilsspruch mit einem Lächeln auf, nachdem er zu Sitzungsbeginn einen rechtsextremen Gruß gezeigt hatte. Breivik hatte im Vorfeld angekündigt, im Falle eines Schuldspruchs keine Berufung einzulegen. Er wollte für zurechnungsfähig erklärt werden, damit seine Ideen, die er auf mehr als 1500 Seiten in einem rassistischen „Manifest“ darlegte, nicht als Wahnvorstellungen eines Geisteskranken abgestempelt werden.
In einem seltenen Rollentausch hatte die Verteidigung um Anwalt Geir Lippestad auf Wunsch Breiviks das Gericht aufgefordert, bei einer Verurteilung die Schuldfähigkeit festzustellen und eine Gefängnisstrafe zu verhängen. Die Staatsanwaltschaft dagegen wollte den Angeklagten als unzurechnungsfähig eingestuft wissen und ihn in die Psychiatrie schicken.
Die Mehrheit der Familien der Opfer sowie die Mehrheit der norwegischen Bevölkerung hatte eine Verurteilung befürwortet. Eine am Freitag in der Zeitung „Verdens Gang“ veröffentlichte Umfrage ergab, dass 72 Prozent der Norweger Breivik für ausreichend zurechnungsfähig halten, um zu einer Haftstrafe verurteilt zu werden.
Überlebende des Massakers auf Utöya meldeten sich umgehend nach dem Urteilsspruch im Kurznachrichtendienst Twitter zu Wort. „Jaaaaaaaa!!!“, twitterte Emma Martinovic. „Vorbei. Punkt“, schrieb Viljar Hanssen, dem Breivik auf Utöya eine Kugel in den Kopf schoss. „Dieser Mist ist endlich vorbei, jetzt kann das Leben beginnen“, schrieb Ingrid Nymön über den Kurznachrichtendienst. Auch Knut Storberget, der zum Zeitpunkt der Anschläge Justizminister war, begrüßte das Urteil: „Es ist die schwerste Strafe, die er bekommen konnte“, sagte er dem Sender TV2.
Chronologie: Vom Massaker bis zum Urteil
22. Juli 2011 - 15.22 Uhr: Vor dem Osloer Regierungshochhaus explodiert eine Bombe in einem abgestellten Lieferwagen. Acht Menschen sterben. Breivik flüchtet und fährt in einem Mietwagen zur knapp 40 Kilometer entfernten Fjordinsel Utøya. Kurz vorher hat er per Mail ein 1500 Seiten umfassendes „Manifest“ an knapp tausend Adressaten verschickt.
ca. 17.00 Uhr: Als Polizist verkleidet setzt Breivik zum Ferienlager der sozialdemokratischen Jugend auf Utøya über. Ihm bleiben knapp anderthalb Stunden Zeit, um mit zwei Handfeuerwaffen Jagd auf die über 500 Teilnehmer zu machen. 69 Menschen sterben, die meisten Opfer sind Jugendliche.
ca. 18.30 Uhr: Die Antiterroreinheit der Polizei nimmt Breivik fest. Vorher hat er zweimal telefonisch angeboten aufzugeben. Das späte Eintreffen der Polizei gilt als schwerwiegender Fehler.
29. November 2011: Zwei Rechtspsychiater erklären Breivik für nicht zurechnungsfähig. Er sei zum Tatzeitpunkt und danach psychotisch und paranoid-schizophren gewesen. Das Gutachten ist umstritten.
10. April 2012: In einem zweiten rechtspsychiatrischen Gutachten wird Breivik für voll zurechnungsfähig erklärt. Die beiden gegensätzlichen Experten-Aussagen bilden die Grundlage für den Prozess gegen Breivik.
16. April bis 22. Juni 2012: Im zehnwöchigen Gerichtsverfahren verteidigt Breivik seine Anschläge und erklärt: „Ja, ich würde es wieder tun.“ Zahlreiche Überlebende und Hinterbliebene der Opfer sagen aus.
22. Juli 2012: In ganz Norwegen gedenken die Menschen der Opfer der Anschläge. Zur Gedenkfeier auf der Insel Utøya haben nur direkt Betroffene Zutritt.
13. August 2012: Eine unabhängige Untersuchungskommission veröffentlicht ihren Bericht zum Ablauf der Anschläge. Das Ergebnis: Breivik hätte viel früher gestoppt werden können, wenn die Polizei besser reagiert hätte.
24. August 2012: Das Osloer Gericht erklärt Breivik für zurechnungsfähig und verhängt gegen ihn die Höchststrafe - 21 Jahre Haft und Sicherungsverwahrung. Die Staatsanwaltschaft hatte dafür plädiert, Breivik als geisteskrank einzustufen. Der Massenmörder nimmt das Urteil mit einem Lächeln auf.
Am 22. Juli 2011 erschütterten die Taten des rechtsradikalen Attentäters Anders Breivik ganz Norwegen. Er verübte das Massaker auf der Insel Utøya und den Bombenanschlag in Oslo. Es starben 77 Menschen. Die Richter verhängten im August 2012 die Höchststrafe von 21 Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung.