Das Verfahren kreist um Strafbemessung und Zurechnungsfähigkeit. Auf alles andere werden die Richter von Oslo keine Antwort finden: Warum geht ein junger Mann mordend durch die Reihen eines Zeltlagers?
Dieselbe mörderische Ruhe, die er vor neun Monaten auf der Insel an den Tag legte, hat Breivik auch vor Gericht. Regungslos hört er sich die Schilderungen der Anklage an. Ohne zu zucken, fixiert er Angehörige. Über sich selbst vergoss er einige Tränen – verkümmerte Regungen eines Psychopathen. Es ist schwer erträglich, dass sich Breivik so groß produzieren darf. Ein öffentliches Verfahren mag ja richtig sein, hat aber Grenzen: Die Opfer sterben ein zweites Mal unter den Augen eines sich ablenkenden Fernsehpublikums. Das dient weder der Wahrheitsfindung noch der Gerechtigkeit. Wem dann?
Am 22. Juli 2011 erschütterten die Taten des rechtsradikalen Attentäters Anders Breivik ganz Norwegen. Er verübte das Massaker auf der Insel Utøya und den Bombenanschlag in Oslo. Es starben 77 Menschen. Die Richter verhängten im August 2012 die Höchststrafe von 21 Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung.
