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Politik Die Frage aller Fragen

23.08.2012
Anders Behring Breivik sieht sich als mutigen Widerstandskämpfer. Das Gericht muss entscheiden, ob er zurechnungsfähig ist
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Wird Anders Behring Breivik für schuldfähig befunden, droht ihm eine langjährige Gefängnisstrafe. Halten ihn die Richter dagegen für unzurechnungsfähig, folgt eine Zwangseinweisung in die Psychiatrie. Es ist diese Entscheidung, die in Norwegen die Gemüter bewegt, Experten und Juristen spaltet. In einem seltenen Rollentausch forderte die Verteidigung um Geir Lippestad auf Wunsch Breiviks das Gericht auf, bei einer Verurteilung die Schuldfähigkeit festzustellen und eine Gefängnisstrafe zu verhängen. Die Staatsanwaltschaft dagegen will den Angeklagten trotz sich widersprechender Experten als unzurechnungsfähig eingestuft wissen.

Sie stützt sich dabei auf ein erstes Gutachten, das dem 33-Jährigen „paranoide Schizophrenie“ attestierte, womit er als schuldunfähig gelten würde. Sie blieb auch dabei, nachdem Psychiater eines zweiten Gutachtens zu dem gegenteiligen Schluss kamen, dass der Attentäter nicht unter einer Psychose litt. Ankläger Sven Holden argumentierte in seinem Schlussplädoyer, es sei „schlimmer, jemanden, der an einer Psychose leidet, ins Gefängnis zu schicken, als jemanden, der nicht psychotisch ist, in psychiatrische Behandlungen zu geben“.

Breivik hat gestanden, insgesamt 77 Menschen getötet zu haben. Dennoch plädierte er in seinem Schlusswort am 22. Juni auf Freispruch wegen „Notwehr“, da er mit seinen „präventiven Angriffen“ sein Volk, seine Kultur und sein Land vor einer Islamisierung habe bewahren wollen. Die schmerzhaften Schilderungen derjenigen, die das Massaker auf der Fjordinsel Utøya und den Bombenanschlag in Oslo überlebt hatten, hörte sich der Massenmörder wochenlang regungslos an. Nur um in einem konfusen Schlusswort Ende Juni seine Taten damit zu begründen, dass es „einen fundamentalen Bedarf an neuer Führung in Norwegen und Europa“ gebe. Und weiter: „Meine Brüder in den norwegischen und europäischen Widerstandsbewegungen verfolgen diese Sache hier sehr genau, während sie neue Angriffe vorbereiten.“ Er sieht sich als uneingeschränkt verantwortlichen „Widerstandskämpfer“ gegen die islamische Zuwanderung.

Tränen vergoss der Massenmörder ein einziges Mal in zehn Verhandlungswochen: Als das Osloer Gericht ein selbst gebasteltes Video über seinen „Kampf“ gegen die Islamisierung Norwegens abspielen ließ, bebten die Gesichtszüge des 33-Jährigen einen kurzen Weinkrampf lang. Er war von sich selbst gerührt. (AFP/dpa)

Norway Attacks

Am 22. Juli 2011 erschütterten die Taten des rechtsradikalen Attentäters Anders Breivik ganz Norwegen. Er verübte das Massaker auf der Insel Utøya und den Bombenanschlag in Oslo. Es starben 77 Menschen. Die Richter verhängten im August 2012 die Höchststrafe von 21 Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung.

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